Rufen Sie uns an

Unsere Service-Hotline
erreichen Sie unter
0800 / 3 22 55 00 kostenfrei aus allen Netzen

Direkte Anfrage

* Bitte addieren Sie 8 und 2.
 

Berechtigtes Interesse

Das berechtigte Interesse ist die Grundlage eines jeden Detektivauftrages.
Als berechtigtes Interesse im Sinne des § 193 StGB kommt jedes öffentliche, private, ideelle oder vermögensrechtliche Interesse in Betracht, das nicht in Widerspruch zu Recht oder Sittengrundsätzen steht oder dessen Verfolgung rechtlich schutzwürdig ist. Im Hinblick darauf, dass das berechtigte Interesse weniger als ein rechtliches Interesse verlangt und der Inhalt der Interessenwahrnehmung nicht abstrakt und generell, sondern im Wege einer Interessenabwägung zu beantworten ist, besteht zwischen § 193 StGB und § 29 Abs. 2 Nr. 1 lit. a, Nr. 2 BDSG Übereinstimmung.

 

<< Zurück zum Detektei Glossar