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Beweissicherung

Bei Diebstahl, Unterschlagung, Bedrohung oder Sachbeschädigung

Zahlreiche strafbare Handlungen führen teilweise zu erheblichen Vermögensschädigungen bei den Geschädigten. Dies gilt insbesondere für klassische Vermögensdelikte wie Diebstahl oder Erpressung. Um den Täter zu ermitteln und eine spätere Verurteilung sicher zu stellen, bedarf es einer sorgfältigen Beweissicherung. Dies ist wichtig, weil der Ersatz des entstandenen Schadens davon abhängt. Wird der Täter später mangels ausreichender Beweise oder juristisch-einwandfrei erlangter Beweise freigesprochen, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Dies gilt sowohl im Zivil- als auch im Strafprozess.

Eine Verurteilung im letzteren ist oft Voraussetzung, um auf zivilrechtlichem Wege Kompensation für erlittenen Verlust zu bekommen. Gelingt es dem Täter Zeugenaussagen zu manipulieren oder sonstige Beweise zu unterdrücken, ist ein klarer Sachverhalt vor Gericht auf einmal sehr fragwürdig. Auch sollte man nicht den Fehler begehen und sich auf die Aussagen von eventuell vorhandenen Zeugen verlassen, selbst wenn an deren Integrität kein Zweifel besteht. Gerade Zeugenaussagen sind höchst zweifelhafte Beweise, wenn diese unsachgemäß aufgenommen werden.

Um sich vor derartigen Entwicklungen im Verfahren zu schützen, sollte man bei einem solchen Vorfall immer zur Beweissicherung eine Detektei beauftragen.

Ein Detektiv für Beweissicherung kennt die Voraussetzungen, die bei einer Beweissicherung zu beachten sind. Zusätzlich dient er als professionelles Verbindungsglied zwischen dem Geschädigten, seinem Rechtsbeistand und den zuständigen Behörden.

Einer Detektei stehen ganz andere technische Möglichkeiten der Beweissicherung zur Verfügung, als dies bei einem Laien der Fall ist. Beweissicherung ist ein weites Feld, dass umfassende Fachkenntnisse voraussetzt. Beweise müssen gefunden werden, dann ist eine professionelle Sicherung notwendig, damit die Beweise später auch vor Gericht verwendet werden können.

 

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