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Lohnfortzahlung

Einem Arbeitnehmer der krankgeschrieben und arbeitsunfähig ist und zuhause zu privaten Zwecken arbeitet, (hier: Maler- und Tapezierarbeiten) darf grundsätzlich gekündigt werden.
LAG Rheinland Pfalz, AZ: SA 979/99

Nimmt ein Mitarbeiter sich einen Krankenschein obwohl er gesund ist, im Volksmund also "blau" macht, nennt man dies einen Lohnfortzahlungsbetrug. Eventuell arbeitet der Mitarbeiter dann noch privat (wie zum Beispiel bei einer eine Hausrenovierung), fährt in den Urlaub oder lebt Freizeitaktivitäten aus. Dies schädigt den Betrieb aber auch die Mitarbeiter ungemein. Als Arbeitgeber sollten Sie auf folgende Merkmale achten, die für einen Lohnfortzahlungsbetrug ihrer Mitarbeiter sprechen könnten:

  • Die betriebliche Fehlzeitenquote beträgt mehr als 5,5%
  • Die Krankmeldung fällt regelmäßig auf gleiche Tage oder Zeiträume
  • Die Krankschreibung häuft sich in Zeiten von Feierlichkeiten (zum Beispiel Schützenfeste, Weltmeisterschaften oder Karneval)
  • Die Krankenscheine sind von unterschiedlichen Ärzten ausgestellt worden
  • Der Krankenschein ist oft auf einem Montag ausgestellt oder auf Brückentage


Stellen Sie nur eines dieser Merkmale fest, kann es bereits sinnvoll sein eine Wirtschaftsdetektei, wie das akb - Detektiv Team zu beauftragen. Durch Observation und Ermittlung dokumentieren wir den Tagesablauf, der in Verdacht stehenden Person und führen so eine Beweissicherung durch. Dabei greifen unsere Detektive, bei Bedarf, auf moderne Videotechnik zurück und unterstützen so die Beweissicherung..


Laut Bundesarbeitsgericht 8AZR 5/97 und Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 5Sa 540/99 werden Ihnen die Kosten für unsere Ermittlungen sogar erstattet, wenn es sich tatsächlich um Lohnfortzahlungsbetrug handelt.

 

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