Lohnfortzahlung
Einem Arbeitnehmer der krankgeschrieben und arbeitsunfähig ist und
zuhause zu privaten Zwecken arbeitet, (hier: Maler- und
Tapezierarbeiten) darf grundsätzlich gekündigt werden.
LAG Rheinland
Pfalz, AZ: SA 979/99
Nimmt ein Mitarbeiter sich einen
Krankenschein obwohl er gesund ist, im Volksmund also "blau" macht,
nennt man dies einen Lohnfortzahlungsbetrug. Eventuell arbeitet der
Mitarbeiter dann noch privat (wie zum Beispiel bei einer eine
Hausrenovierung), fährt in den Urlaub oder lebt Freizeitaktivitäten aus.
Dies schädigt den Betrieb aber auch die Mitarbeiter ungemein. Als
Arbeitgeber sollten Sie auf folgende Merkmale achten, die für einen
Lohnfortzahlungsbetrug ihrer Mitarbeiter sprechen könnten:
- Die betriebliche Fehlzeitenquote beträgt mehr als 5,5%
- Die Krankmeldung fällt regelmäßig auf gleiche Tage oder Zeiträume
- Die Krankschreibung häuft sich in Zeiten von Feierlichkeiten (zum Beispiel Schützenfeste, Weltmeisterschaften oder Karneval)
- Die Krankenscheine sind von unterschiedlichen Ärzten ausgestellt worden
- Der Krankenschein ist oft auf einem Montag ausgestellt oder auf Brückentage
Stellen Sie nur eines dieser Merkmale fest, kann es bereits
sinnvoll sein eine Wirtschaftsdetektei, wie das akb - Detektiv Team zu
beauftragen. Durch Observation und Ermittlung dokumentieren wir den
Tagesablauf, der in Verdacht stehenden Person und führen so eine
Beweissicherung durch. Dabei greifen unsere Detektive, bei Bedarf, auf
moderne Videotechnik zurück und unterstützen so die Beweissicherung..
Laut Bundesarbeitsgericht 8AZR 5/97 und
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 5Sa 540/99 werden Ihnen die Kosten
für unsere Ermittlungen sogar erstattet, wenn es sich tatsächlich um
Lohnfortzahlungsbetrug handelt.
