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Lohnfortzahlungsbetrug

2009-11-24 10:37

Zeichen von Lohnfortzahlungsbetrug

Einem Arbeitnehmer der krankgeschrieben und arbeitsunfähig ist und zuhause zu privaten Zwecken arbeitet, (hier: Maler- und Tapezierarbeiten) darf grundsätzlich gekündigt werden.
LAG Rheinland Pfalz, AZ: SA 979/99


Wenn ein Mitarbeiter sich einen Krankenschein nimmt obwohl er gesund ist, sozusagen also "blau" macht, nennt man dies einen Lohnfortzahlungsbetrug. Eventuell arbeitet der Mitarbeiter dann noch privat (wie zum Beispiel eine Häuserrenovierung), fährt in den Urlaub oder lebt Freizeitaktivitäten aus. Dies schädigt den Betrieb aber auch die Mitarbeiter ungemein. Wenn Sie ein Arbeitgeber sind, sollten Sie auf folgende Merkmale achten, die für einen Lohnfortzahlungsbetrug ihrer Mitarbeiter sprechen könnten:


•    Die betriebliche Fehlzeitenquote beträgt mehr als 5,5%
•    Die Krankmeldung fällt regelmäßig auf gleiche Tage oder Zeiträume
•    Die Krankschreibung häuft sich in Zeiten von Feierlichkeiten (zum Beispiel Schützenfeste, Weltmeisterschaften oder Karneval)
•    Die Krankenscheine sind von unterschiedlichen Ärzten ausgestellt worden
•    Der Krankenschein ist oft auf einem Montag ausgestellt oder auf Brückentage


Stellen Sie u. a. diese Merkmale bei Ihren Arbeitnehmern fest, hilft Ihnen das akb - Detektiv Team weiter. Durch Observation dokumentieren wir das Handeln des Betrügers und liefern Ihnen so handfeste Beweise, die Sie gerichtlich verwenden können. Dabei können wir, bei Bedarf,  auf moderne Videotechnik zurückgreifen und damit die Beweissicherung unterstützen.

Laut Bundesarbeitsgericht 8AZR 5/97 und Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 5Sa 540/99 werden Ihnen die Kosten für unsere Ermittlungen sogar erstattet, wenn es sich tatsächlich um Lohnfortzahlungsbetrug handelt.

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