Stalking Opfer konnte geholfen werden
2009-01-12 19:06
Ein Stalking Opfer hatte durch eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass sich ihr Peiniger nicht näher als 150 Meter nähern darf. Daran hielt sich der Stalker nicht. Allerdings konnte die Frau das nicht beweisen. Durch die lückenlose Kontrolle des Stalkers gelang es ihm die Auflage nur zu verletzten wenn das Opfer alleine war.
Durch Observation und Unterstützung von GPS Technik gelang es unseren Detektiven nachzuweisen, dass sich der Stalker immer wieder näher als erlaubt seinem Opfer näherte.
Der Stalker wurde bestraft und hat nun endlich von seinem Opfer ablassen müssen.
