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Personalüberprüfung

Vorgetäuschte Krankheit, Schwarzarbeit oder ähnliches

Als Arbeitnehmer ist man laut Vertrag verpflichtet, dem Unternehmen seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet für den Fall einer Erkrankung des Arbeitnehmers, dass er alles tun muss, um möglichst rasch wieder gesund zu werden und wieder zur Arbeit zu kommen. Bewusst gesundheitsschädigendes Verhalten ist somit ein Vertragsverstoss. Wann genau ein solches Verhalten jedoch vorliegt, dafür gibt es keine verbindlichen Massstäbe.

Es kommt immer wieder vor, dass krankgeschriebene Arbeitnehmer in dieser Zeit ihren Freizeitaktivitäten nachgehen oder sogar anderweitig arbeiten. Um bei einem derartigen Verdacht Gewissheit zu erlangen und gerichtsverwertbare Beweise zu sichern, sollte man eine Detektei mit der Personalüberprüfung beauftragen, um festzustellen, ob nur eine vorgetäuschte Krankheit vorliegt oder ob der Mitarbeiter währenddessen sogar einer Schwarzarbeit nachgeht.

Der Arbeitgeber kann sich bei dem Entschluss, sein Personal zu überprüfen auf eine gefestigte Rechtsprechung berufen, die ganz in seinem Sinne ist. Die Beauftragung einer Wirtschaftsdetektei ist in diesem Fall keine überzogene Massnahme.

Bestätigt sich der Verdacht bei der Personalüberprüfung, ist eine fristlose Kündigung legitim. Ausserdem kann der untreue Mitarbeiter zum Schadenersatz herangezogen werden. Das bedeutet, dass er die Kosten für die Personalüberprüfung und die Ermittlung ersetzen muss.

Gerade die Überführung von Mitarbeitern, die einer Schwarzarbeit während der Zeit in der sie krankgeschrieben sind nachgehen, ist auch volkswirtschaftlich von grossem Nutzen. Diese Art von Betrug schädigt nicht nur den Arbeitgeber, sondern hat auch negative Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft.

Der Beweis für ein Fehlverhalten des Mitarbeiters wird durch die Detektei detailiert dokumentiert.

 

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