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Stalking

Strafgesetzbuch § 238 „Schwere Belästigung“, im Volksmund Stalking

  • Gerichte können in jedem Fall bis zu drei Jahre Haft verhängen.
  • Wird das Opfer oder seine Angehörigen in Lebensgefahr gebracht, ist eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren möglich.
  • Kommt das Opfer durch Stalking um sein Leben, wird die Tat mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft.
  • Das Gesetzt bietet zudem die besondere Möglichkeit, außergewöhnlich gefährliche Täter in so genannte Deeskalationshaft zu nehmen um "vorhersehbaren“, schwersten Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen


Unter Stalking (aus dem Englischen in der Jägersprache verwendet: anpirschen, heranschleichen an Wild) versteht man das Belästigen, Terrorisieren und Verfolgen von Mitmenschen, welches längere Zeit andauert. Dabei studiert der Stalker genau den Tagesablauf des Opfers, terrorisiert ihn mit Telefonanrufen, oder steht den ganzen Tag vor der Haustür der betroffenen Person um ihr zu begegnen. Dies geschieht immer gegen den Willen des Opfers. Stalking findet man häufig bei Prominenten, sie werden eventuell von ihren hartgesottenen Fans rund um die Uhr belästigt, manchmal geht dies sogar bis hin zu Morddrohungen, wenn die betroffene Person den Täter abweist. Ein Beispiel ist die berühmte Musikgruppe Tokio Hotel. Für diese Situationen bietet unsere Detektei einen Personenschutz an, abgestimmt auf das jeweilige Bedrohungspotential.

Leider werden auch immer öfter nicht prominente Menschen Opfer des Phänomens Stalking. Dabei ist es häufig der verlassene Partner, der mit allen Mitteln versucht, den Expartner zurück zu gewinnen. Verschmäht dieser die „Liebesbeweise“, kommt es häufig zu Drohungen aller Art.
Durchschnittlich jeder 10. einmal in seinem Lebensverlauf gestalkt. Davon sind 80% der Stalker Männer, 80% der Opfer sind weiblich. Expartner sind bei ungefähr der Hälfte aller Taten beteiligt.

Merkmale von Stalking sind:

  • Telefonterror zu jeder Tages- und Nachtzeit
  • Das Opfer wird verleumdet oder beleidigt
  • Es werden Drohungen über das Telefon oder per Sms ausgesprochen
  • Verfolgen, hinterherfahren und ständiges Beobachten des Opfers
  • Sachbeschädigungen
  • Aushorchen bei Bekannten, Verwandten, etc.
  • Einbruch in die Wohnung um dem Opfer nahe zu sein
  • Betrug durch Bestellen von Ware auf dem Namen des Opfers



Das akb - Detektiv Team schützt Betroffene vor persönlichen Nachteilen und finanziellen Einbußen, welche durch Stalking verursacht werden können. Die Detektive unserer Detektei observieren den Stalker und dokumentieren sein Handeln, auf Wunsch auch mit Hilfe modernster Videotechnik. Unsere Privatdetektei hilft Ihnen dabei Ihren Peiniger zu überführen und strafrechtlich wie auch zivilrechtlich belangen zu können.
Weiterhin bietet das akb - Detektiv Team Personenschutz durch kompetente Kooperationspartner sowie den Einsatz moderner Videotechnik.

 

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