Stalking
Strafgesetzbuch § 238 „Schwere Belästigung“, im Volksmund Stalking
- Gerichte können in jedem Fall bis zu drei Jahre Haft verhängen.
- Wird das Opfer oder seine Angehörigen in Lebensgefahr gebracht, ist eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren möglich.
- Kommt das Opfer durch Stalking um sein Leben, wird die Tat mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft.
- Das Gesetzt bietet zudem die besondere Möglichkeit, außergewöhnlich gefährliche Täter in so genannte Deeskalationshaft zu nehmen um "vorhersehbaren“, schwersten Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen
Unter Stalking (aus dem Englischen in der Jägersprache verwendet:
anpirschen, heranschleichen an Wild) versteht man das Belästigen,
Terrorisieren und Verfolgen von Mitmenschen, welches längere Zeit
andauert. Dabei studiert der Stalker genau den Tagesablauf des Opfers,
terrorisiert ihn mit Telefonanrufen, oder steht den ganzen Tag vor der
Haustür der betroffenen Person um ihr zu begegnen. Dies geschieht immer
gegen den Willen des Opfers. Stalking findet man häufig bei Prominenten,
sie werden eventuell von ihren hartgesottenen Fans rund um die Uhr
belästigt, manchmal geht dies sogar bis hin zu Morddrohungen, wenn die
betroffene Person den Täter abweist. Ein Beispiel ist die berühmte
Musikgruppe Tokio Hotel. Für diese Situationen bietet unsere Detektei
einen Personenschutz an, abgestimmt auf das jeweilige
Bedrohungspotential.
Leider werden auch immer öfter nicht
prominente Menschen Opfer des Phänomens Stalking. Dabei ist es häufig
der verlassene Partner, der mit allen Mitteln versucht, den Expartner
zurück zu gewinnen. Verschmäht dieser die „Liebesbeweise“, kommt es
häufig zu Drohungen aller Art.
Durchschnittlich jeder 10. einmal in
seinem Lebensverlauf gestalkt. Davon sind 80% der Stalker Männer, 80%
der Opfer sind weiblich. Expartner sind bei ungefähr der Hälfte aller
Taten beteiligt.
Merkmale von Stalking sind:
- Telefonterror zu jeder Tages- und Nachtzeit
- Das Opfer wird verleumdet oder beleidigt
- Es werden Drohungen über das Telefon oder per Sms ausgesprochen
- Verfolgen, hinterherfahren und ständiges Beobachten des Opfers
- Sachbeschädigungen
- Aushorchen bei Bekannten, Verwandten, etc.
- Einbruch in die Wohnung um dem Opfer nahe zu sein
- Betrug durch Bestellen von Ware auf dem Namen des Opfers
Das akb - Detektiv Team schützt Betroffene vor persönlichen
Nachteilen und finanziellen Einbußen, welche durch Stalking verursacht
werden können. Die Detektive unserer Detektei observieren den Stalker
und dokumentieren sein Handeln, auf Wunsch auch mit Hilfe modernster
Videotechnik. Unsere Privatdetektei hilft Ihnen dabei Ihren Peiniger zu
überführen und strafrechtlich wie auch zivilrechtlich belangen zu
können.
Weiterhin bietet das akb - Detektiv Team Personenschutz
durch kompetente Kooperationspartner sowie den Einsatz moderner
Videotechnik.
