Verdeckte Videoüberwachung
Wenn in Ihrem Betrieb plötzlich Bargeld, oder wichtige Unterlagen und
Gegenstände verschwinden, ist es Ihnen im Verdachtsfall erlaubt, eine
verdeckte Videoüberwachung durchzuführen. (BAG 5AZR116/86) Unter einer
verdeckten Videoüberwachung versteht man, dass die Mitarbeiter im
Unwissenden sind, die Videokamera also heimlich installiert worden ist.
So haben Sie die Möglichkeit, den Täter zu überführen und haben ein
Beweismittel, welches gerichtsverwertbar ist. Der Techniker installiert
die Kamera dort, wo sie nicht auffällt. Zum Beispiel in Uhren, Rauch-
und Bewegungsmeldern, oder abgehängten Decken.
Die Anlage ist
entsprechend der Örtlichkeit entweder kabelgebunden oder aber in
Ausnahmefällen funkbetrieben. Bis zu mehrere Wochen kann man aufgrund
der hohen Aufzeichnungskapazität aufzeichnen.
Gemäß § 91 ZPO sind die
Detektivkosten erstattungsfähig, je nach dem wie die Rechtssprechung
ausfällt.
Einer unserer Videotechniker informiert Sie über die
Möglichkeiten eine verdeckte Videoüberwachung zu installieren und in
Betrieb zu nehmen. Bei entsprechendem Bedarf wenden Sie sich an das akb –
Detektiv Team!
