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Verdeckte Videoüberwachung

Wenn in Ihrem Betrieb plötzlich Bargeld, oder wichtige Unterlagen und Gegenstände verschwinden, ist es Ihnen im Verdachtsfall erlaubt, eine verdeckte Videoüberwachung durchzuführen. (BAG 5AZR116/86) Unter einer verdeckten Videoüberwachung versteht man, dass die Mitarbeiter im Unwissenden sind, die Videokamera also heimlich installiert worden ist. So haben Sie die Möglichkeit, den Täter zu überführen und haben ein Beweismittel, welches gerichtsverwertbar ist. Der Techniker installiert die Kamera dort, wo sie nicht auffällt. Zum Beispiel in Uhren, Rauch- und Bewegungsmeldern, oder abgehängten Decken.
Die Anlage ist entsprechend der Örtlichkeit entweder kabelgebunden oder aber in Ausnahmefällen funkbetrieben. Bis zu mehrere Wochen kann man aufgrund der hohen Aufzeichnungskapazität aufzeichnen.
Gemäß § 91 ZPO sind die Detektivkosten erstattungsfähig, je nach dem wie die Rechtssprechung ausfällt.
Einer unserer Videotechniker informiert Sie über die Möglichkeiten eine verdeckte Videoüberwachung zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Bei entsprechendem Bedarf wenden Sie sich an das akb – Detektiv Team!

 

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